Wenn gesetzlich Krankenversicherte im europäischen Ausland Urlaub machen, nehmen sie durch die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) ihren Versichertenschutz mit auf die Reise. „Dennoch kann es vorkommen, dass die EHIC im Ausland nicht akzeptiert wird und man stattdessen sofort eine Rechnung bezahlen soll. Dann ist es wichtig, auf einer möglichst detaillierten Rechnung zu bestehen“, rätGuido Haake von der BARMER in Lehrte, „damit die Krankenkasse in Deutschland nachvollziehen kann, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und welche sie gegebenenfalls übernehmen kann.“ Arzt oder Krankenhaus im Ausland sollten daher genau auflisten, welche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sie in Rechnung stellen und welche Kosten dafür im Einzelnen entstanden sind. Und natürlich sollte der Arzt oder das Krankenhaus auch den Empfang des Geldes quittiert haben.
In allen Ländern der Europäischen Union lassen sich über die Rufnummer 112 Notfalldienste alarmieren. „Überall in Europa bekommt man unter dieser Nummer schnelle Hilfe, zum Beispiel nach einem schweren Verkehrsunfall. Das wissen aber immer noch nicht alle Urlauber“, so Guido Haake. Erreichbar ist die 112 sowohl aus dem Festnetz als auch vom Mobiltelefon aus. Außerdem ist der Service kostenlos. In vielen Ländern sprechen die Mitarbeiter der Hotlines Deutsch, ansonsten kommt man mit Englisch weiter.