Die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durch die Verwaltung ist wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaates.
Das Verwaltungshandeln hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Sofern die Verwaltung - auch die Polizei ist Verwaltung - den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, handelt sie rechtswidrig! Es bedarf zweifelsfrei keiner Meinungsäußerung eines Redakteurs, die Polizei sollte bei den anstehenden Kontrollen von Zytanien-Besuchern auf den Anfahrtsrouten die Verhältnismäßigkeit wahren. Eine solche Meinungsäußerung ist ähnlich mancher Äußerung in einer Stammtischrunde - nämlich ausgesprochen naiv. Die Polizei hat die Verhältnismäßigkeit selbstverständlich auch in diesem Einsatz zu wahren! Würde sie es nicht tun, wäre ihr Einschreiten rechtswidrig.
Ob die Verwaltung in einem Einzelfall das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt hat oder nicht, stellt das zuständige Verwaltungsgericht fest und - Gott sei Dank - nicht etwa eine Stammtischrunde. Auch das ist Ausdruck unseres Rechtsstaatsprinzips.
Autor:Wiku