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Musterbriefe: Ans Finanzamt schicken

Pendlerpauschale: Einspruch per Musterbrief


(Bild: privat)

Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat der Steuerrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland ein Rechtsgutachten und dann Musterbriefe entworfen, mit denen bei den Finanzbehörden beantragt werden kann, die Entfernungspauschale wie bisher steuerlich anzuerkennen. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung sollen nach dem Steueränderungsgesetz 2007 Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar sein, erläuterte der örtliche DGB Vorsitzende, Reinhard Nold, die Ausgangssituation.

Es handelt sich bei dieser Maßnahme nicht nur um eine bloße Kürzung der bisher gewährten Pauschale, sondern auch um einen grundlegenden Wechsel in der steuerlichen Berücksichtigung der Fahrtkosten als Werbungskosten. Bis Ende 2006 können steuerpflichtige Arbeitnehmer/-innen für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte generell pro Entfernungs-km 0,30 Euro als Werbungskosten bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von 4.500 Euro von der Steuer absetzen. Über diese Grenze hinaus ist ein weiterer steuerlicher Abzug möglich, wenn der Arbeitnehmer als Fernpendler sein Auto tatsächlich nutzt oder andere höhere Kosten nachgewiesen werden.

Diese Regelung wird ab 2007 zunächst dahingehend geändert, dass für Fahrten bis zu 20 Entfernungs-km keinerlei Fahrtkosten mehr steuerlich anerkannt werden. Die Kostenpauschale von 0,30 Euro je Entfernungs-km soll nur noch für Strecken ab 21 Entfernungs-km berücksichtigt werden können. Die finanziellen Auswirkungen dieser Verschlechterung sind dabei nicht unerheblich. Ein Steuerpflichtiger mit 10 km Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnte bisher bei 220 Arbeitstagen im Jahr 660 Euro als Werbungskosten geltend machen. Bei einem Steuerpflichtigen mit 20 Entfernungs-km waren es schon 1.320 Euro, bei 30 Entfernungs-km 1.980 Euro und bei 50 Entfernungs-km 3.300 Euro. Wenn zukünftig die ersten 20 km Entfernung keine steuerliche Berücksichtigung mehr finden, ergeben sich für die Betroffenen je nach persönlichem Steuersatz jährliche Nettoeinkommensverluste von bis zu mehreren 100 Euro.

Allein diese Folgen sind für den DGB schon Grund genug, die beabsichtigte Kürzung der Entfernungspauschale deutlich abzulehnen, bekräftigt Nold die Einspruchsaufforderung mittels Musterschreiben. Hinzu kommt der politische Skandal, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun auch noch dafür bestraft werden sollen, dass sie zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit eine hohe Mobilitätsbereitschaft zeigen, was sie nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Anstrengung kostet.

Mit Hilfe der Musterschreiben kann zunächst ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt, im zweiten Schritt aber auch ein Einspruch gegen die Ablehnung des Lohnsteuerermäßigungsantrages 2007 eingelegt werden. Formulierungen in den Musterbriefen sollen darüber hinaus sicher stellen, dass die ArbeitnehmerInnen nach einem möglichen abschließenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu viel gezahlte Steuern zurück erhalten, so Nold.

Die Musterschreiben können in Einzelexemplaren beim DGB in Lehrte, Lortzingweg 7, abgeholt werden. Zur Abholung ist eine Terminvereinbarung unter Tel.: 05132/589401 notwendig. Die Schreiben können aber auch als elektronische Datei per eMail: dgb-lehrte@web.de angefordert werden.


Verantwortlich für diesen Artikel: rn (siehe Autorenliste)
geschrieben am 18.12.2006

Dieser Artikel wurde 17834 mal gelesen.


Kommentare

  • Pendlerpauschale: Einspruch per Musterbrief - Hier bekommt man ihn! - Doris Prante-Ledderbohm Donnerstag, 03. Juli 2008, 08:17 (0)
  • Pendlerpauschale: Einspruch per Musterbrief - Thoralf Berndt Donnerstag, 12. Juni 2008, 16:40 (0)
  • Pendlerpauschale: Einspruch per Musterbrief - Nicole Penno Freitag, 23. Mai 2008, 11:47 (0)
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  • Pendlerpauschale: Einspruch per Musterbrief - M.Gatz Sonntag, 16. März 2008, 17:23 (0)
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  • Letzte Aktualisierung: 15.1.2010

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