Pflegebedürftige, die in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten, können sich für eine vertraute Person ihrer Wahl entscheiden, die die Ersatzpflege übernimmt. Das können Angehörige, Freunde oder Nachbarn sein. Wenn die Pflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann, weil sie beispielsweise durch eine Urlaubsreise verhindert ist oder durch Krankheit ausfällt, kann es in der häuslichen Pflege zu Engpässen kommen. Daher rät BARMER GEK Bezirksgeschäftsführer Michael Schmolke aus Burgdorf möglichst bald an die Reservierung von Kurzzeitpflegeplätzen zu denken. „Nach unserer Erfahrung sind spezielle Kurzzeitpflegeplätze schon sehr rasch Anfang des Jahres ausgebucht. Es empfiehlt sich, bei der Planung von Urlaubsreisen über die Winterferien, Ostern und die Sommerferien jetzt schon an die Betreuung zu Pflegender zu denken.“
Pro Kalenderjahr besteht übrigens ein Leistungsanspruch für 28 Kalendertage. Hierfür erstattet die BARMER GEK Pflegekasse maximal 1.510 Euro. Das ist eine Anhebung um 40 Euro zum Vorjahr.
Eine vollständige Übersicht aller aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung gibt es in den 110 Kundencentern der BARMER GEK in Niedersachsen und Bremen.




