Rund acht Millionen Menschen haben bislang in Deutschland eine Patientenverfügung verfasst. Diese Verfügung legt fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen getroffen werden sollen, wenn ein Patient oder eine Patientin in eine Situation gerät, in der er oder sie seinen bzw. ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann. „Die Verfügung kann beim Amtsgericht, Rechtsanwalt oder Notar hinterlegt werden. Sie sollte möglichst eindeutig sein, schriftlich abgefasst, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und alle ein bis zwei Jahre neu mit Datum unterschrieben werden“, informiert Guido Haake, von der BARMER in Lehrte.
Die Neuregelungen zur Patientenverfügung durch den Bundestag sind zum 1. September 2009 in Kraft getreten. Eine Broschüre des Bundesministeriums für Justiz gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Menschen in unserem Land sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen der Einzelnen, die sich daraus ergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können.
Mehr Informationen unter:
http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html
Die Broschüre ist auch in der Geschäftsstelle der BARMER in Lehrte, Burgdorfer Str. 10A in einer kleinen Auflage vorhanden. Interessierte können die Broschüre selbstverständlich kostenlos abholen.





